Brandschutz

Im Treppenhaus und Fußboden - Tipps von Ihrer WBG

Schuhe, Blumentöpfe, Kinderwagen oder Fahrrad - Was ist vor der eigenen Haustür oder in Trep­penhäusern erlaubt? Was dürfen wir als Vermie­ter verbieten? Es gibt den Grundsatz, dass das Treppenhaus verkehrssicher sein muss. Wir erklären Ihnen, was darunter zu verstehen ist.

Dieses Thema ist nicht neu und dennoch gibt es immer wieder Fragen und Fehlverhalten von Seiten unserer Mieter.
Es ist eine unserer vordergründigsten Aufgaben für die Sicherheit unserer Mieter und Mitglieder Sorge zu tragen. Gemäß der Haus- und Brandschutzordnung ist es leider nicht gestattet Schuhschränke, einzelne Schuhe oder Verschönerungen wie Bilder und Blumen auf den Treppenpodesten vor den Wohnungsein­gangstüren zu platzieren. Mitunter kam und kommt es vor, dass Mieter die Vorräume ihrer Wohnungen zu Garderoben umfunktionieren. Dies ist und bleibt aus Gründen des Brandschutzes verboten.

Seit 2014 wird die Treppenhaus- und Keller­beräumung aktiv durch Hausaushänge, Anschreiben und wiederholten persönlichen Aufforderungen nach Kontrollen durch uns im Bestand betrieben. Die Durchsetzung der Hausordnung im Treppenhaus und der Gemeinschaftsflächen im Keller ist ein kontinu­ierliches Arbeitsfeld für unsere Hauswarte, Gebäude­verwalter und den Kolleginnen des Sozial- und Beschwerdemanagements.

Unser Appell an Sie:
Bitte halten Sie das Treppenhaus als ersten Flucht- und Rettungs­weg frei von jeglicher zusätzlichen Brandlast und denken Sie daran, dass man nur schnell gerettet werden kann, wenn keine Stolperfallen das Treppenhaus behindern.
 

Rauchwarnmelder retten Leben!


Rauchwarnmelder geben unterschiedliche Signale. Ein kurzer Signalton in regelmäßigem Abstand deutet auf die Batterie oder eine Störung. Ein sehr lauter Dauerton bedeutet ALARM!