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Die Einhaltung der Hausordnung garantiert ein konfliktfreies, nachbarschaftliches Wohnen.
Auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, ist z. B. das Aufstellen eines Pools im Wohnzimmer nicht dem normalen Mietgebrauch zuzurechnen. Ebenso ist der Betrieb eines Räucherofens oder das Aufstellen von Waschespinnen im Mietergarten untersagt, da dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der Mitmieter führt.
Ebenso ist die Entsorgung von Zigarettenkippen über den Balkon oder aus dem Fenster brandgefährlich und führt zu Beschädigungen an der Mietsache, den darunter liegenden Balkonen und der Bepflanzung.
Bitte denken Sie daran, dass die Umsetzung von eigenen Ideen nicht in gemieteten Bereichen möglich ist. Das "große Ganze" sollte nicht aus den Augen verloren werden.
Wir bauen auf Ihren gesunden Menschenverstand und auf ein gemeinschaftliches Miteinander!
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